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   VerfGH Berlin, 28.05.2004 - VerfGH 166/01   

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VerfGH Berlin, 28.05.2004 - VerfGH 166/01 (https://dejure.org/2004,26326)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 28.05.2004 - VerfGH 166/01 (https://dejure.org/2004,26326)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 28. Mai 2004 - VerfGH 166/01 (https://dejure.org/2004,26326)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 28.05.2004 - VerfGH 166/01
    Es kann im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrages zur Rechtslage gleichkommen, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nicht zu rechnen brauchte (Beschlüsse vom 17. Dezember 1997 - VerfGH 112/96 - LVerfGE 7, 49 , vom 24. Juni 1999 - VerfGH 48/99 - LVerfGE 10, 72 und vom 25. Januar 2001 - VerfGH 148/00, 148 A/00 - vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ).

    Allerdings ist das Gericht grundsätzlich weder zu einem Rechtsgespräch noch zu einem Hinweis auf seine Rechtsauffassung verpflichtet (Beschluss vom 11. Juli 2003 - VerfGH 49/02 - vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, NJW 1991, 2823 ).

  • BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 2600/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus VerfGH Berlin, 28.05.2004 - VerfGH 166/01
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn das Gericht einen rechtlichen Hinweis zu einer entscheidungserheblichen Frage erteilt und im Urteil entgegengesetzt entscheidet, ohne dass die Verfahrensbeteiligten die Änderung der rechtlichen Beurteilung vorhersehen und hierzu Stellung nehmen konnten (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, NJW 1996, 3202).
  • VerfGH Berlin, 16.05.2002 - VerfGH 122/01

    Zum Erfordernis, dass eine Gerichtsentscheidung auf dem Gehörverstoß beruhen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 28.05.2004 - VerfGH 166/01
    Denn auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter muss nicht damit rechnen, dass ein Gericht unter Aufgabe seiner bisherigen Einschätzung der Sach- und Rechtslage, auf die es den Prozessbeteiligten selbst hingewiesen hat, den Antrag aus Gründen abweist, zu denen sich zu äußern der Prozessbeteiligte wegen der ihm bekannt gegebenen früheren Auffassung des Gerichts keine Veranlassung hatte (Beschluss vom 16. Mai 2002 - VerfGH 122/01 - vgl. zum Bundesrecht BVerfG, NVwZ-Beilage 1995, 66 ).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 28.05.2004 - VerfGH 166/01
    Es kann im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrages zur Rechtslage gleichkommen, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nicht zu rechnen brauchte (Beschlüsse vom 17. Dezember 1997 - VerfGH 112/96 - LVerfGE 7, 49 , vom 24. Juni 1999 - VerfGH 48/99 - LVerfGE 10, 72 und vom 25. Januar 2001 - VerfGH 148/00, 148 A/00 - vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Information nur eines von

    Auszug aus VerfGH Berlin, 28.05.2004 - VerfGH 166/01
    Art. 15 Abs. 1 VvB gebietet daher, in einer gerichtlichen Entscheidung keine Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde zu legen, zu denen die Beteiligten vorher keine Gelegenheit hatten, sich zu äußern (Beschlüsse vom 31. Oktober 2003 - VerfGH 9/03 -, vom 15. November 2001 - VerfGH 157/00 - und vom 15. Juni 1993 - VerfGH 18/92 - LVerfGE 1, 81 ; st. Rspr.; zum Bundesrecht vgl. z.B. BVerfGE 81, 123 ).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus VerfGH Berlin, 28.05.2004 - VerfGH 166/01
    Spezifisches Verfassungsrecht ist aber nicht schon dann verletzt, wenn eine Entscheidung objektiv fehlerhaft sein sollte (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 22, 267 ).
  • VerfGH Berlin, 02.12.1993 - VerfGH 89/93

    Zur Prüfungsbefugnis des VerfGH Berlin bzgl in Anwendung von Bundesrecht

    Auszug aus VerfGH Berlin, 28.05.2004 - VerfGH 166/01
    Soweit, wie hier, Gegenstand der Verfassungsbeschwerde die Anwendung von Bundesrecht ist, besteht die Prüfungsbefugnis des Verfassungsgerichtshofs in den Grenzen der Art. 142, 31 GG hinsichtlich solcher Grundrechte der Verfassung von Berlin, die inhaltlich mit den Grundrechten des Grundgesetzes übereinstimmen (Beschlüsse vom 2. Dezember 1993 - VerfGH 89/93 - LVerfGE 1, 169 und vom 21. März 2003 - VerfGH 29/02 - st. Rspr.).
  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

    Auszug aus VerfGH Berlin, 28.05.2004 - VerfGH 166/01
    Denn die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs kann nur Erfolg haben, wenn die angefochtene gerichtliche Entscheidung auf einer Verletzung von Art. 15 Abs. 1 VvB beruht, d.h. wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörung des Beschwerdeführers das Gericht zu einer anderen Beurteilung des Sachverhalts oder in einem wesentlichen Punkt zu einer anderen Würdigung veranlasst hätte oder im Ganzen zu einer anderen, ihm günstigeren Entscheidung geführt hätte (Beschlüsse vom 26. Oktober 2000 - VerfGH 52/00 - und vom 21. Februar 2002 - VerfGH 74/98 - st. Rspr.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 28, 17 m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 30.06.1992 - VerfGH 9/92

    Mangels Darlegung der Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung unzulässige

    Auszug aus VerfGH Berlin, 28.05.2004 - VerfGH 166/01
    Soweit sich der Beschwerdeführer gegen die Auffassung des Kammergerichts wendet, die Entscheidung aller Zweifelsfragen sei dem Prozessgericht zu überlassen, und soweit er anführt, der Verkäufer sei für einen Aufhebungsvertrag ohne seine Zustimmung nicht mehr aktivlegitimiert gewesen, beanstandet er eine Wertung des einfachen Rechts durch das Kammergericht, die der Verfassungsgerichtshof nicht zu überprüfen hat (hierzu vgl. auch Beschlüsse vom 30. Juni 1992 - VerfGH 9/92 - LVerfGE 1, 7 , vom 26. Oktober 2000 - VerfGH 54/00 - und vom 25. Juli 2002 - VerfGH 83/02, 83 A/02 - st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 15.06.1993 - VerfGH 18/92

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips mit Verfassungsbeschwerde nicht rügefähig -

    Auszug aus VerfGH Berlin, 28.05.2004 - VerfGH 166/01
    Art. 15 Abs. 1 VvB gebietet daher, in einer gerichtlichen Entscheidung keine Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde zu legen, zu denen die Beteiligten vorher keine Gelegenheit hatten, sich zu äußern (Beschlüsse vom 31. Oktober 2003 - VerfGH 9/03 -, vom 15. November 2001 - VerfGH 157/00 - und vom 15. Juni 1993 - VerfGH 18/92 - LVerfGE 1, 81 ; st. Rspr.; zum Bundesrecht vgl. z.B. BVerfGE 81, 123 ).
  • VerfGH Berlin, 17.12.1997 - VerfGH 112/96

    Haftung des Mieters wegen schlechter Ausführung von Schönheitsreparaturen;

  • VerfGH Berlin, 24.06.1999 - VerfGH 48/98

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch überraschende, auf BGB § 814 gestützte

  • VerfGH Berlin, 11.07.2003 - VerfGH 49/02
  • VerfGH Berlin, 15.11.2001 - VerfGH 157/00
  • VerfGH Berlin, 31.10.2003 - VerfGH 9/03
  • VerfGH Berlin, 25.07.2002 - VerfGH 83/02
  • VerfGH Berlin, 21.03.2003 - VerfGH 29/02

    Zeitpunkt für richterliche Hinweispflicht bei Rechtsfragen

  • VerfGH Berlin, 16.03.2010 - VerfGH 50/09

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör iSv Art 15

    dd) Die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann zwar nur dann Erfolg haben, wenn die angefochtene gerichtliche Entscheidung auf einer Verletzung von Art. 15 VvB beruht, das heißt wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörung des Beschwerdeführers das Gericht zu einer anderen Beurteilung des Sachverhalts oder in einem wesentlichen Punkt zu einer anderen Würdigung veranlasst oder im Ganzen zu einer anderen, ihm günstigeren Entscheidung geführt hätte (Beschlüsse vom 28. Mai 2004 - VerfGH 166/01 - Rn. 26 und 16. Februar 2008 - VerfGH 15/08 - Rn. 15; st. Rspr.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 13, 132 , 15, 214 und 28, 17 ; st. Rspr.).
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